193.2 S. 4), massen der Diagnose jedoch keinen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers bei. Der internistische Gutachter Dr. med. D._____ führte diesbezüglich zudem aus, es bestünden (unter anderem) bezüglich der Steatosis hepatis "aktuell keine subjektiven Beschwerden" (VB 193.5 S. 7). Die Diagnose einer Splenomegalie findet sich sodann in den (den Gutachtern vorliegenden) Vorakten (vgl. VB 193.3 S. 6, 8). Dr. med. D._____ stellte unter den Untersuchungsbefunden fest, die Leber und die Milz seien nicht vergrössert palpabel (VB 193.5 S. 6). Von Dr. med. F._____ wird in seinem Bericht nicht dargelegt, dass diese Diagnose, selbst wenn diese vorliegen sollte, einen