3.4.2. Als massgebender Referenzzeitpunkt gilt vorliegend die Verfügung vom 7. Januar 2008, mit welcher dem Beschwerdeführer mit Wirkung ab 1. Januar 2007 eine ganze Rente zugesprochen wurde (VB 45). Der Verfügung lag in medizinischer Hinsicht das rheumatologische Gutachten von Dr. med. B._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin sowie für Rheumatologie, vom 21. September 2007 zugrunde. Dieser stellte folgende Diagnosen (VB 29 S. 4 f.):