1.2. Streitig und zu prüfen ist indes, ob die Beschwerdegegnerin die bisherige ganze Rente des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 12. März 2021 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 212) zu Recht rückwirkend per 1. Oktober 2017 aufgehoben hat. -5-