2.6. Mit Urteil VBE.2021.214 vom 6. Dezember 2022 wies das Versicherungsgericht die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat, und änderte die Verfügung vom 12. März 2021 dahingehend ab, dass die mit Verfügung vom 7. Januar 2008 zugesprochene Rente per 1. Januar 2007 aufhoben wurde. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Bundesgericht mit Urteil 9C_73/2023 vom 21. November 2023 teilweise gut, hob das Urteil des Versicherungsgerichts auf und wies die Sache zu neuer Entscheidung an das Versicherungsgericht zurück. Im Übrigen wies es die Beschwerde ab. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: