2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 27. April 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Einstellungsverfügung vom 12.03.2021 sei aufzuheben. 2. Auf die beabsichtigte rückwirkende Einstellung der vollen Invalidenrente ab 01.10.2017 und die Rückforderung von nach diesem Datum ausbezahlten Renten sei zu verzichten. 3. Dem Versicherten sei weiterhin eine volle Invalidenrente auszurichten.