Entgegen den Ausführungen der behandelnden Ärztin kommt es aber für den Aussagegehalt eines medizinischen Gutachtens grundsätzlich nicht auf die Dauer der Untersuchung an. Massgebend ist in erster Linie, ob ein Gutachten inhaltlich vollständig und schlüssig ist (vgl. statt vieler Urteile des Bundesgerichtes 9c_190/2019 vom 14. Mai 2019 E. 3.1), was vorliegend gemäss den vorangehenden Ausführungen auf das Gutachten von Dr. med. B._____ vom 7. Dezember 2022 zutrifft. Zudem enthält der Bericht von Dr. med. D._____ weder eine Einschätzung der Arbeitsfähigkeit noch wurde eine Anamnese erhoben oder es wurden Befunde aufgeführt, welche die Einschätzung der Behandlerin bestätigen würden.