Sie sei der Meinung, dass Dr. med. B._____ die Beschwerdeführerin nur anderthalb Stunden gesehen habe und dies keine ausreichende Zeit sei, um eine objektive Beurteilung vorzunehmen und um alle medizinischen und versicherungsmedizinischen Rahmenbedingungen berücksichtigt zu haben (Stellungnahme vom 18. Dezember 2023, eingereicht mit Eingabe vom 21. Dezember 2023). Entgegen den Ausführungen der behandelnden Ärztin kommt es aber für den Aussagegehalt eines medizinischen Gutachtens grundsätzlich nicht auf die Dauer der Untersuchung an.