Ebenso sei die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit versicherungsmedizinisch überzeugend und mit den erhobenen Befunden erklärbar. Es könne auf das umfassende, vollständige, auf allseitigen Untersuchungen beruhende, konsistente und auf Kenntnis der Vorakten erstellte Gutachten vollumfänglich abgestellt werden (VB 100 S. 2 f.). Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens reichte die Beschwerdeführerin einen Bericht ihrer neuen psychiatrischen Behandlerin Dr. med. D._____ vom 18. Dezember 2023 ein, welche sie seit dem 11. Oktober 2023 behandelt. Arztberichte, welche nach Verfügungserlass erstellt wurden, sind in -8-