Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis stellen können. Die Diagnose sei auch von mehreren Fachkräften aus dem Bereich Psychiatrie und Psychotherapie bestätigt und niemals in Frage gestellt worden. Er sei nach wie vor der Meinung, bei der Beschwerdeführerin liege eine schwere psychische Erkrankung vor (VB 94 S. 1). Durch den behandelnden Psychiater Dr. med. E._____ werden die von Dr. med. B._____ als ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellten Diagnosen als nicht nachvollziehbar beurteilt. Eine formelle Kritik an der Erstellung des Gutachtens an sich wurde damit aber nicht geäussert. Eine eigene Beurteilung der Arbeitsfähigkeit wurde von Dr. med. E._____ nicht vorgenommen.