Der behandelnde Arzt der Beschwerdeführerin, Dr. med. E._____, teilte in seinem nach dem Gutachten erstellten Schreiben vom 27. September 2023 mit, er sei mit den gestellten Diagnosen sowie der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit im Gutachten von Dr. med. B._____ nicht einverstanden. Aufgrund der ambulanten psychiatrischen Behandlung seit 2015 habe er ganz klar die Diagnose einer -7-