Die Diagnose einer polymorphen psychotischen Störung mit Symptomen einer Schizophrenie, welche Dr. med. H._____ gestellt habe, sei schwer vereinbar mit den in seinem jetzigen Gutachten erhobenen Befunden. Zudem lasse der Befund "Stimmenhören bejaht", welcher durch die Psychiatrischen Dienste F._____ erhoben worden sei, beim Fehlen von weiteren psychotischen Äquivalenten nicht die Diagnose einer Schizophrenie zu. Ebenso sei keine Symptomvalidierung durchgeführt worden.