4.4. 4.4.1. Dr. med. B._____ nahm in seinem Gutachten vom 7. Dezember 2022 in Bezug auf die ihm vorgelegten Berichte ausführlich Stellung. Er setzte sich umfassend mit den Berichten auseinander und begründete ausführlich und nachvollziehbar, dass die im Rahmen der Begutachtung geschilderten Beschwerden und Symptome der Beschwerdeführerin nicht mit einer psychotischen Erkrankung vereinbar seien. Die Diagnose einer polymorphen psychotischen Störung mit Symptomen einer Schizophrenie, welche Dr. med. H._____ gestellt habe, sei schwer vereinbar mit den in seinem jetzigen Gutachten erhobenen Befunden.