4.3. Die Beschwerdeführerin bringt demgegenüber im Wesentlichen vor, das Gutachten von Dr. med. B._____ stehe in offensichtlichem Widerspruch zu sämtlichen übrigen in den Akten enthaltenen medizinischen Berichten und sei so nicht haltbar (vgl. Beschwerde S. 3). Die Beschwerdeführerin stünde seit vielen Jahren bei Dr. med. E._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, in psychiatrischer Behandlung und sei in den vergangenen Jahren auch von anderen, unabhängigen Ärzten wie dem Psychiatrischen Dienst F._____ und im Auftrag der Krankentaggeldversicherung G._____ von Dr. med. H._____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, abgeklärt worden.