C._____, vom 2. September 2022). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 3. November 2023 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 3. November 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 11. Dezember 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1 Es sei die Verfügung der Beschwerdebeklagten vom 3. November 2023 vollumfänglich aufzuheben und der Beschwerdeführerin mit Wirkung ab 1. August 2020 eine ganze Invalidenrente basierend auf einem Invaliditätsgrad von mind. 70% auszurichten. 2. Unter o/e Kostenfolge."