4.3.7. Zudem führt die Beschwerdeführerin aus, es seien neu im Jahr 2022 posttraumatische Symptome hinzugekommen, welche im Zeitpunkt der Untersuchung bei Dr. med. C._____ weder erfragt noch erkannt worden seien (vgl. Beschwerde S. 7). Die Beschwerdeführerin gab im Rahmen der Begutachtung bei Prof. Dr. med. B._____ erstmalig an, mit 17 Jahren von einem Unbekannten vergewaltigt worden zu sein (VB 124.2 S. 7). Prof. Dr. med.