_ erwähnt, die Beschwerdeführerin lege bei der Versorgung des Haushaltes eine gewisse Perfektion an den Tag (VB 69 S. 12). Dr. med. D._____ sprach in seinem ersten Bericht vom 15. August 2008 (vgl. VB 58 S. 16) schon von einer eher zwanghaften Persönlichkeitsstruktur. Auch dies deutete bereits auf einen gewissen Hang zur Zwanghaftigkeit hin, die Dr. med. C._____ bereits erkannte. Die Beschwerdeführerin kann daraus somit nichts zu ihren Gunsten ableiten.