Sie beklage gelegentlich einen "Lebensverleider", habe auch schon vorübergehend unter Suizidgedanken gelitten (VB 69 S. 12). Diese gewisse Freudlosigkeit sowie depressive Verstimmung waren jedoch aus seiner Sicht im Rahmen der Schmerzstörung zu sehen und begründeten daher nicht die eigenständige Diagnose als Depression (VB 69 S. 13 f.). Somit erkannte Dr. med. C._____ bereits, dass bei der Beschwerdeführerin gewisse depressive Verstimmungen vorlagen, begründete aber nachvollziehbar, wieso sie nicht als eigenständige Diagnose anzusehen seien. Auch Prof. Dr. med.