4.3.2. Weiter führt die Beschwerdeführerin aus, Dr. med. C._____ sei von einer herabgesetzten, aber nicht depressiven Stimmung ausgegangen, während Prof. Dr. med. B._____ eine solche erfasst habe (Beschwerde S. 6). Dr. med. C._____ führte bereits in seiner Begutachtung vom 26. Januar 2010 aus, die Beschwerdeführerin leide an einer leichten depressiven Verstimmung. Sie beklage gelegentlich einen "Lebensverleider", habe auch schon vorübergehend unter Suizidgedanken gelitten (VB 69 S. 12).