30 IVG mit Hinweisen), wobei im Rahmen von psychiatrischen Beurteilungen immer ein gewisser Ermessensspielraum vorliegt, innerhalb dessen verschiedene medizinische Interpretationen möglich, zulässig und zu respektieren sind (Urteil des Bundesgerichts 8C_548/2021 vom 25. Februar 2022 E 7.2.1 mit Hinweisen). Folglich kann aus einer lediglich anders attestierten Arbeitsfähigkeit nicht ohne weiteres darauf geschlossen werden, dass sich die gesundheitliche Situation verändert hat. -9-