3.3. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung vom 8. November 2023 (VB 136) in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das psychiatrisch-orthopädische IME-Gutachten vom 29. November 2022 (VB 124.1). Darin wurden die nachfolgenden relevanten Diagnosen mit und ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (VB 124.1 S. 7): -6- "ICD-10 F 45.41 Chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren ICD-10 F33.8 Chronifizierte rezidivierende depressive Störung; ggw. mittelgradige Episode sekundär zum seit Jahren anhaltenden Schmerzgeschehen