3. 3.1. Zwischen den Parteien ist zu Recht unbestritten, dass die massgeblichen Vergleichszeitpunkte zur Prüfung der anspruchserheblichen Änderung (vgl. E. 2.2.3. hiervor) zum einen durch die rechtskräftige Verfügung vom 29. September 2010 (VB 77) und zum anderen durch die Verfügung vom 8. November 2023 (VB 136) definiert werden. 3.2. Grundlage der einen Rentenanspruch verneinenden Verfügung vom 29. September 2010 (VB 77) bildete das internistisch-psychiatrisch-ortho- pädische ABI-Gutachten vom 22. März 2010 (VB 69). Darin wurden die nachfolgenden Diagnosen gestellt (VB 69 S. 21):