2.2. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 15. Januar 2024 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und MLaw Andreas Hübscher, Rechtsanwalt, Baden, zu ihrem unentgeltlichen Vertreter ernannt. 2.3. Mit Vernehmlassung vom 29. Januar 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 8. November 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 136) zu Recht abgewiesen hat.