2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 8. November 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 11. Dezember 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 8. November 2023 sei aufzuheben und der Beschwerdeführerin sei mit Wirkung ab dem 1. September 2021 eine ganze Rente der Invalidenversicherung zu gewähren. 2. Eventualiter sei die Verfügung vom 8. November 2023 aufzuheben und der Beschwerdeführerin sei in Aufhebung der Verfügung vom 29. September 2010 mit Wirkung ab dem 1. November 2007 eine ganze Rente der Invalidenversicherung zu gewähren.