1.2. Am 30. September 2020 meldete sich die Beschwerdeführerin erneut zum Leistungsbezug (berufliche Massnahmen, Rente) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge medizinische, berufliche und persönliche Abklärungen und liess die Beschwerdeführerin auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) begutachten (Gutachten der Neuroinstitut St. Gallen GmbH [IME] vom 29. November 2022). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und Rücksprache mit dem RAD wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren mit Verfügung vom 8. November 2023 ab.