Gestützt auf das Gutachten der Swiss Medical Assessment- and Business-Center SMAB AG vom 8. Mai 2008 wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 15. Januar 2009 ab. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2009.120 vom 6. Mai 2009 teilweise gut, hob die angefochtene Verfügung auf und wies die Sache zur Vornahme von weiteren Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurück.