8.2.2. Der Abklärungsbericht wurde von einer qualifizierten Fachperson in Kenntnis der örtlichen und räumlichen Verhältnisse sowie der aus den seitens der Mediziner gestellten Diagnosen sich ergebenden Beeinträchtigungen und unter Berücksichtigung der Angaben der Beschwerdeführerin erstellt. Der Abklärungsbericht äussert sich systematisch, plausibel, begründet und detailliert zu den einzelnen Einschränkungen.