Ob sie ohne gesundheitliche Probleme ebenfalls ein Kosmetikstudio eröffnet hätte, sei schwierig zu beantworten. Die Tochter der Beschwerdeführerin erklärte, die abweichenden Angaben auf dem Haushaltsfragebogen seien mit der Mutter abgesprochen worden und es seien 80 % angegeben worden, da dieses Pensum gerade im Kosmetikbereich einem 100%-Pensum gleichkomme. Es wäre jedoch besser gewesen, 80-100 % anzugeben (VB 155 S. 3). - 13 -