Diese Umstände würden auf ein geringes Arbeitspensum vor Eintritt dieser gesundheitlichen Verschlechterung im Jahre 2019 hindeuten. Angesichts des kleinen Kundenstamms und des geringen durchschnittlichen Tageserlöses sei davon auszugehen, dass durchschnittlich kaum 1 Arbeitsstunde pro Tag habe verrechnet werden können. Die Kursaktivitäten hätten gesamthaft auch nur eine Arbeitswoche pro Jahr ausgemacht. Der Erlös daraus sei nicht separat ausgewiesen worden, womit er im Dienstleistungserlös enthalten gewesen sein dürfte. Unter Berücksichtigung des administrativen Anteils an der Gesamttätigkeit sei ein Erwerbspensum von mehr als 15 % nicht anzunehmen (VB 155 S. 4 f.).