Gemäss den vorliegenden Geschäftszahlen habe der von der Beschwerdeführerin erwirtschaftete "Dienstleistungserlös Kosmetik" in den Jahren 2017 und 2018 je ca. Fr. 11'000.00 (also ca. Fr. 50.00 pro Arbeitstag) ausgemacht. Sie habe von ca. 20 regelmässigen Kundinnen (Nägel, Pediküre, Massage von 60-90 Minuten) sowie 12 Kursen pro Jahr à 4 Stunden und einem geringen Anteil Administration gesprochen. Diese Umstände würden auf ein geringes Arbeitspensum vor Eintritt dieser gesundheitlichen Verschlechterung im Jahre 2019 hindeuten.