Sie habe jedoch erst im Oktober 2016 wieder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen und habe sich selbständig gemacht. Es könne unter diesen Umständen nicht angenommen werden, dass der Schritt in die Selbständigkeit mangels gesundheitsbedingter beruflicher Alternativen erfolgt sei, zumal eine gesundheitliche Verschlechterung erst Anfang 2019 eingetreten sei. Vielmehr erscheine es überwiegend wahrscheinlich, dass sie diesen Schritt auch im Gesundheitsfall gemacht hätte.