6.3. 6.3.1. Im Bericht über die Abklärung "Haushalt / Rente" an Ort und Stelle vom 6. April 2022 wird ausgeführt, gemäss IV-Gutachten vom 11. Oktober 2006 habe für die bisherige Tätigkeit als Raumpflegerin eine Arbeitsfähigkeit von 80 % bestanden und für alle maximal mittelschweren Tätigkeiten sei keine - 12 -