Sie begründete die Arbeitsunfähigkeit von 50 % auf dem ersten Arbeitsmarkt primär mit der psychomotorischen Verlangsamung sowie den kognitiven Störungen, nannte aber im Rahmen ihrer detaillierten Würdigung der Fähigkeiten, Ressourcen und Belastungen weitere Einschränkungen. Sie führte aus, welche Ressourcen die Beschwerdeführerin aufweist und begründete, in welchen Bereichen aufgrund welcher gesundheitlicher Probleme Einschränkungen bestehen. Ebenso benannte sie die noch intakten Fähigkeiten der Beschwerdeführerin (vgl. VB 142 S. 62).