5.4.2. Im Beschwerdefall ist durch das Gericht zu prüfen, ob und inwieweit die ärztlichen Experten ihre Beurteilung der Arbeitsfähigkeit aus psychiatrischer Sicht unter Beachtung der massgebenden Indikatoren (Beweisthemen) hinreichend und nachvollziehbar begründet haben. Die Sachverständigen müssen den Bogen schlagen zum vorausgehenden medizinisch-psy- chiatrischen Gutachtensteil (mit Aktenauszug, Anamnese, Befunden, Diagnosen usw.), d.h. sie haben im Einzelnen Bezug zu nehmen auf die in ihre Kompetenz fallenden erhobenen medizinisch-psychiatrischen Ergebnisse fachgerechter klinischer Prüfung und Exploration.