5.3. 5.3.1. Die Beschwerdeführerin bringt demgegenüber vor, ihr Gesundheitszustand habe sich seit der Begutachtung im Juli 2021 in rechtlich relevanter Weise verschlechtert (vgl. Beschwerde S. 14 ff.). Überdies beurteile Dr. med. D._____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, die Tätigkeit im Nagelstudio als eine Art geschützten Arbeitsplatz, den sie zunehmend weniger gut habe meistern können. Dr. med. D._____ führe auch aus, sie sehe für sie weder in der Vergangenheit noch in der Zukunft reelle Chancen, je im ersten Arbeitsmarkt tätig sein zu können.