1. 1.1. 1.1.1. Vorab ist auf den Einwand der Beschwerdeführerin einzugehen, wonach ihr die Stellungnahme des RAD-Arztes med. pract. B._____, Praktischer Arzt und Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 19. Oktober 2023 vor Verfügungserlass nicht zugestellt und damit ihr rechtliches Gehör verletzt worden sei (vgl. Beschwerde S. 10).