2. Es sei die Verfügung der SVA Aargau, IV-Stelle, vom 8.11.2023 betreffend Abweisung des Leistungsbegehrens der Beschwerdeführerin A._____ aufzuheben und es sei der Beschwerdeführerin rückwirkend ab 1.11.2020 eine Invalidenrente von mindestens 57 %, eventualiter von mindestens 50 %, zuzusprechen. 3. Eventualiter sei die Sache sei die Sache an die SVA Aargau, IV-Stelle, zu neuem Entscheid im Sinne der Erwägungen zurückzuweisen.