Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen. Nach der Einholung eines bidisziplinären Gutachtens bei der asim Begutachtung, Universitätsspital Basel (asim), Rückfragen an die Gutachter sowie Rücksprachen mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und einer Abklärung an Ort und Stelle wies sie das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren mit Verfügung vom 8. November 2023 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 8. November 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 13. Dezember 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Es sei die Beschwerde gutzuheissen.