Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Die 1970 geborene, zuletzt als selbstständige Kosmetikerin tätig gewesene Beschwerdeführerin meldete sich – nachdem sie bereits in den Jahren 1999, 2003 sowie 2010 je ein Leistungsbegehren gestellt hatte, welches jeweils von der Beschwerdegegnerin - bestätigt vom Versicherungsgericht bzw. vom Bundesgericht - abgewiesen worden war – am 12. Mai 2020 erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen.