Nach Inaussichtstellen der Abweisung des Gesuchs mit Vorbescheid vom 5. April 2023 (VB 165) bat der Beschwerdeführer am 5. Mai 2023 im Rahmen eines Einwandes um Aufschub zur Einreichung der erforderlichen Unterlagen (VB 166), woraufhin ihm die Beschwerdegegnerin eine Frist bis spätestens 19. Mai 2023 gewährte, um die geforderten Unterlagen nachzureichen (VB 167; 168). Der Beschwerdeführer teilte der Beschwerdegegnerin am 17. Mai 2023 mit, er könne keinen Bericht des Hörgeräteanbieters und auch keinen Bericht zur Problematik bei der Anpassung einreichen, da gar keine Anpassung stattgefunden habe.