Mit Schreiben vom 6. September 2022 bat die Beschwerdegegnerin um Nachreichung einer Kopie von zwei aktuellen Lohnabrechnungen, der ausführlichen Begründung der Problematik bei der Anpassung sowie des Berichts des Hörgeräteanbieters über die bestehenden Probleme bei der Anpassung (VB 162). Am 6. März 2023 forderte die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer erneut auf, die fehlenden Unterlagen einzureichen, und setzte ihm dazu eine letztmalige Frist bis zum 31. März 2023 an, mit Hinweis darauf, dass sie ansonsten das Gesuch aufgrund der Aktenlage abweise (VB 163).