eine Kopie von zwei aktuellen Lohnabrechnungen; Kostenvoranschlag oder Rechnung; VB 161 S. 1), woraufhin der Beschwerdeführer ihr das ausgefüllte Journal, die Angabe der gewünschten ORL-Spezialklinik sowie die Rechnung der Hörgeräte zukommen liess (VB 161 S. 2 ff.). Mit Schreiben vom 6. September 2022 bat die Beschwerdegegnerin um Nachreichung einer Kopie von zwei aktuellen Lohnabrechnungen, der ausführlichen Begründung der Problematik bei der Anpassung sowie des Berichts des Hörgeräteanbieters über die bestehenden Probleme bei der Anpassung (VB 162).