Mit Mitteilung vom 9. März 2022 erteilte die Beschwerdegegnerin Kostengutsprache für eine binaurale Hörgerätepauschale. Mit Schreiben vom 8. April 2022 ersuchte der Beschwerdeführer um Gewährung nicht nur der Hörgerätepauschale, sondern im Sinne der Härtefallregelung um Übernahme der vollständigen Kosten der Hörgeräte. Dieses Gesuch wies die Beschwerdegegnerin nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren mit Verfügung vom 8. November 2023 ab.