Dabei ist abzuklären, ob die von Dr. med. E._____ in seiner Beurteilung vom 8. Mai 2023 erwähnten Massnahmen umgesetzt wurden, und es ist die arbeitsplatzbezogene Arbeitsfähigkeit im retrospektiven Verlauf zu -9- bestimmen. Anschliessend hat die Beschwerdegegnerin neu über den Anspruch des Beschwerdeführers auf Taggeldleistungen ab dem 14. Juli 2023 zu verfügen. 5. 5.1. Das Verfahren ist kostenlos (Art. 61 lit. fbis ATSG). 5.2. Ausgangsgemäss hat der Beschwerdeführer Anspruch auf Ersatz der richterlich festzusetzenden Parteikosten (Art. 61 lit. g ATSG). Das Versicherungsgericht erkennt: