Ohne die Information, ob die von Dr. med. E._____ erwähnten Massnahmen tatsächlich umgesetzt wurden, ob diese zu einer Verbesserung der Arbeitsfähigkeit führten und gegebenenfalls in welchem Ausmass, kann vorliegend nicht beurteilt werden, ob ab dem 14. Juli 2023 eine arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit weiter vorlag.