Aus den Akten geht nicht hervor, ob die von Dr. med. E._____ in seiner Beurteilung vom 8. Mai 2023 empfohlenen Massnahmen – ein klärendes Gespräch sowie gegebenenfalls eine Neuorganisation der Arbeitsbelastung – tatsächlich umgesetzt wurden. Zwar ist unbestritten, dass ein Case Management nicht durchgeführt wurde. Hinsichtlich der Durchführung eines klärenden Gesprächs sowie einer Neuorganisation der Arbeitsbelastung bleibt die Situation hingegen ungeklärt. Diese Massnahmen stellten gemäss Dr. med. E._____ jedoch "Bedingungen" für eine Rückkehr des Beschwerdeführers an seinen bisherigen Arbeitsplatz dar (VB 17 S. 6). Auch Dr. med. F.__