Zeitweise habe eine Arbeitsunfähigkeit sowohl aus somatischen als auch aus psychischen Gründen bestanden. Ab dem 13. Juli 2023 habe der Orthopäde eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bis zum 10. September 2023 attestiert. Den hausärztlichen Arbeitsunfähigkeitszeugnissen sei nicht zu entnehmen, aus welchem Grund oder welchen Gründen die Arbeitsunfähigkeit attestiert werde (VB 52 S. 2).