_ abzustützen. Es sei allerdings nicht klar, inwieweit die vom Gutachter vorgeschlagenen Massnahmen (Intervention beim Arbeitgeber mithilfe eines Case Managers) bis zum 1. Juni 2023 bereits zur Umsetzung gelangt seien und es dem Beschwerdeführer nach einer Klärung und gegebenenfalls Neuorganisation seiner Arbeitsbelastung am 1. Juni 2023 wieder möglich gewesen sei, an den angestammten Arbeitsplatz zurückzukehren, ohne dass ein gesundheitlicher Rückfall zu erwarten gewesen wäre. Weiter führte Dr. med. F._____ aus, sie erachte es als möglich, aber nicht als belegt, dass die arbeitsplatzbezogene -5-