Dr. med. F._____ hielt in ihrer Aktenbeurteilung vom 1. November 2023 fest, die gesundheitliche und persönliche Situation des Versicherten sei im Kurzgutachten von Dr. med. E._____ umfassend beleuchtet. Die Einschätzung von Dr. med. E._____ sei nachvollziehbar, sowohl hinsichtlich Diagnosestellung als auch hinsichtlich Bemessung der Arbeitsfähigkeit sowie der Vorschläge zum Procedere. Komplizierend im Heilverlauf sei die gleichzeitig vorhandene somatische Erkrankung (orthopädisch). Bezüglich psychiatrisch bedingter Arbeitsunfähigkeit empfehle sie im Grundsatz, sich auf die Einschätzung von Dr. med. E._____ abzustützen.