Unter besagten Bedingungen sei im Juni 2023 wieder eine 50%ige Arbeitsfähigkeit gegeben und spätestens ab Juli 2023 bestehe wieder eine volle Arbeitsfähigkeit. Für eine andere Arbeitsstelle könne bereits jetzt eine Teilarbeitsfähigkeit von 50 % und ab Juni eine volle Arbeitsfähigkeit attestiert werden (VB 17 S. 6).