Dr. med. E._____ untersuchte den Beschwerdeführer am 2. Mai 2023 persönlich. In seinem Bericht vom 8. Mai 2023 stellte er die Diagnose (mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit) einer Anpassungsstörung mit längerer depressiver Reaktion (ICD-10 F43.2) (VB 17 S. 5). Er führte aus, die beklagten subjektiven Beschwerden des Beschwerdeführers stünden in engem Zusammenhang mit der Arbeitssituation und einem Konflikt mit dessen Vorgesetzten. Aufgrund der ungeklärten und für den Beschwerdeführer als blockierend erlebten Arbeitsplatzsituation sei bei sofortiger Rückkehr an den Arbeitsplatz mit einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu rechnen.